Bußgeldkatalog ab 28. April
Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Der im Februar verabschiedete neue Bußgeldkatalog für Autofahrer tritt am 28. April in Kraft - und er enthält einige Verschärfungen.
Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.
Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.
Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen.
Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen:
Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt
Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro
Kraftfahrer müssen beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.