Steffen Lukas' großer Führerscheintest - RADIO PSR
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Bußgeldkatalog ab 28. April

Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Der im Februar verabschiedete neue Bußgeldkatalog für Autofahrer tritt am 28. April in Kraft - und er enthält einige Verschärfungen.

Geschwindigkeits­überschreitungen

Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.
Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.

Rettungsgasse

Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. 

  • 200 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte
  • ein Monat Fahrverbot

Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen: 

  • mindestens 240 Euro
  • zwei Punkte und 
  • einmonatiges Fahrverbot 

Parkverstöße

Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro

Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt

Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro

Neu definierter Seitenabstand

Kraftfahrer müssen beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.