Urlaub souvenirs
Urlaub souvenirs

Liste der Urlaubsländer mit jeweiligen Verboten

Der Urlaub ist die perfekte Gelegenheit, um unvergessliche Erinnerungen zu sammeln. Doch nicht alle Mitbringsel sind erlaubt, und wer unbedacht einkauft, kann schnell in Schwierigkeiten geraten.

Hier sind einige wichtige Punkte, die ihr beachten solltet, um Ärger am Zoll zu vermeiden.

Verbotene Mitbringsel

 

  1. Pflanzen und Tierprodukte: Viele Länder haben strenge Regeln zum Schutz der heimischen Flora und Fauna. Der Import von Pflanzen, Samen und tierischen Produkten wie Elfenbein, Muscheln oder Korallen ist oft streng verboten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz bedrohter Arten und der Vermeidung von Einschleppung invasiver Spezies.

  2. Lebensmittel: Frisches Obst, Gemüse, Fleisch und Milchprodukte dürfen meist nicht über internationale Grenzen gebracht werden. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Krankheiten oder Schädlinge in das Land eingeführt werden.

  3. Kultur- und Kunstgegenstände: Antiquitäten und kulturelle Artefakte sind in vielen Ländern geschützt. Der Export solcher Gegenstände ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die geltenden Bestimmungen.

Die beliebtesten Urlaubsländer und Souvenirs

Import aus EU Ländern

  • Geldmenge, die 10.000€ überschreitet, muss vorher beim Zoll angemeldet werden (mündlich reicht für Reisen innerhalb der EU).
  • Es gelten Richtmengen für Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Kraftstoffe, die nicht überschritten werden dürfen.

Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen
  • 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein oder Marsala
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier
  • Wein darf aus EU-Staaten für die private Verwendung in unbegrenzter Menge eingeführt werden

Tabakwaren

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 Kilogramm loser Rauchtabak

 

Kaffee

  • 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren

 

Kraftstoffe

  • zusätzlich zum Tankinhalt maximal 20 Liter Benzin oder Diesel

 

Darf ich Muscheln sammeln?

Frankreich

  • Hochwertiger Schmuck muss dem Zoll bei der Ausreise gemeldet werden
  • Will man Tiere oder Waren wie Elfenbein mitnehmen, braucht man das sog. CITES-Zertifikat (Convention of International Trade of Endangered Species) und muss den Zoll informieren
  • Muscheln sammeln erlaubt, für bestimmte Arten (Fechterschnecke, Riesenmuschel) gilt Begrenzung von 3 Stück

 

Spanien

  • Muscheln sammeln erlaubt, für bestimmte Arten (Fechterschnecke, Riesenmuschel) gilt Begrenzung von 3 Stück

 

Italien

  • Muscheln und Sand mitnehmen verboten.
  • Auf Sardinien kann dich das 500 bis 3000 Euro kosten. Im Bußgeldkatalog nennt man das “Veränderung der Sandstrände”. Da darf man auch keinen Sand und keine Steine mitnehmen.

 

Griechenland

  • Muscheln sammeln erlaubt, für bestimmte Arten (Fechterschnecke, Riesenmuschel) gilt Begrenzung von 3 Stück

 

Muscheln mitnehmen ist außerdem verboten in Ägypten, Dubai, Dominikanische Republik, Thailand!

Import aus Nicht EU Ländern

  • Geldmenge, die 10.000€ überschreitet, muss vorher beim Zoll angemeldet werden (gilt für Ein- und Ausreise aus Nicht-EU-Ländern)
  • Es gelten Richtmengen für Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Kraftstoffe, die nicht überschritten werden dürfen und die strenger sind, als innerhalb der EU

Alkohol

  • 1 Liter Spirituosen, Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke, Alkoholgehalt bis maximal 22 Vol.-% oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter Wein und
  • 16 Liter Bier

 

Tabakwaren

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm loser Rauchtabak

 

 Kraftstoffe

  • Zusätzlich zum Tankinhalt nur maximal 10 Liter Benzin oder Diesel

 

Andere Waren (Schmuck, Elektronik, Kleidung)

  • Zollfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • Bei Flug- und Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  • Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von maximal 175 Euro
  • Wird Grenzbetrag überschritten, muss der komplette Warenwert verzollt werden

 

 

USA gänzlich verboten:

  • Waffen
  • Feuerwerkskörper
  • Tiere, Pflanzen, Pilze
  • Nachgeahmte Ware (Plagiate)
  • Betäubungsmittel
  • Störkaviar
  • Kartoffeln

 

 

Vereinigtes Königreich gänzlich verboten

  • Fisch, Fleisch, Milchprodukte
  • Tiere, Pflanzen, Pilze

 

Mexiko gänzlich verboten

  • Tiere, Pflanzen, Pilze (besonders Kakteen und Korallen)
  • Antiquitäten, Fossilien

 

Türkei spezielle Einfuhrbeschränkungen/gänzlich verboten

  • In der Türkei sind die Strafen besonders streng - die Ausfuhr sogenannter "Natur- und Kulturgüter" ist strengstens untersagt - dazu gehören z.B. auch Muscheln - im schlimmsten Fall können bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen.

 

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