Sturmschaden wer zahlt
Sturmschaden wer zahlt

Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Sturm "Sabine" hat viele Schäden angerichtet. Wir sagen Ihnen, wer zahlt.

Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Stiftung Warentest hat zusammengefasst, welche Versicherungen Sie bei bestimmten Schäden brauchen.

Sturmschaden wer zahlt
Sturmschaden wer zahlt

Schäden am Gebäude

  • Bei Sturmschäden ab Windstärke 8, wie abgedeckten Dächern oder beschädigten Fassaden greift die
    Wohngebäudeversicherung.
  • Sollte zusätzlicher Starkregen den Keller überfluten, ist die Elementarschaden-Zusatzversicherung gefragt.
  • Häuser, die sich noch im Rohbau befinden können mit der Bauleistungsversicherung vorsorgen, um nach eingestürzten Mauern oder Gerüsten den alten Zustand wieder herzustellen.
  • Fallen Dachziegel vom Gebäude auf Personen oder Autos, zahlt die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers.

 

Schäden im Garten

  • Fällt der Baum im eigenen Garten um, ist das kein Schaden und der Besitzer muss die Entsorgung selbst zahlen.
  • Fällt der Baum auf das Nachbargrundstück,kommt es auf den Zustand des Baumes an. Hatte dieser schon Vorschäden, dann zahl die Versicherung nicht - oder die Privathaftpflichtversicherung des Besitzers. Hatte dieser keine Vorschäden, dann ist die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.

 

Schäden in der Wohnung

  • Bei Schäden in der Wohnung, zahlt die Hausratversicherung - vorausgesetzt, der Schaden ist nicht auf ein Fehlverhalten (wie offene Fenster) zurückzuführen.
  • Dinge, die sich außerhalb der Wohnung befinden (Kinderwagen im Hausflur) werden nicht durch die Versicherung abgedeckt.

 

Schäden an Fahrzeugen

  • Beschädigungen an Fahrzeugen, wie Autos oder Motorrädern, werden von der Teilkasko beglichen - vorausgesetzt wird allerdings Windstärke acht.
  • Bei einer Vollkaskoversicherung sind dann auch kleiner Windschäden mit enthalten.
  • Sollten Sie einen sturmbedingten Unfall bauen, ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.